Post by German Institute for Legal Departments and Corporate Lawyers (diruj)
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Wer mit Testergebnissen der Stiftung Warentest wirbt und dabei einen Wettbewerber nennt, handelt nicht automatisch irreführend. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat entschieden, dass eine zugespitzte Werbeaussage zulässig sein kann – unter bestimmten Voraussetzungen. Wie das Gericht das Urteil begründet, erfahrt Ihr gerne hier: https://lnkd.in/efEbTGBr Bild: (c) iStock