Post by Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
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TI-Anschlusspflicht verschoben – und jetzt? 📅 Das BEEP-Gesetz ist durch, und es bringt wichtige Änderungen für Heilmittel- und Hilfsmittelerbringer: Die TI-Pflicht wurde auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Und für Hilfsmittelerbringer fällt die eHBA-Pflicht sogar komplett weg. Mehr Zeit also – aber ist das wirklich gut? Klar, der Zeitdruck ist weg. Aber wer jetzt wartet, verpasst echte Chancen. Denn ein freiwilliger TI-Anschluss bringt schon heute konkrete Vorteile: - Refinanzierung zu 100 % (bei Heilmittelerbringern bereits geregelt) - Digitale Kommunikation via KIM – sicher und DSGVO-konform - Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) - Ohne Zeitdruck vorbereitet, wenn die elektronische Verordnung kommt - Wettbewerbsvorteil durch moderne Praxisausstattung Die Verschiebung schafft eine neue Ausgangslage. Entscheidend ist jetzt, dass Praxen die Zeit sinnvoll nutzen. 💡 Übrigens: Das BEEP-Gesetz bringt noch eine weitere Neuerung – Pflegefachpersonen dürfen ab 2026 Hilfsmittel eigenständig empfehlen. Was das für die Branche bedeutet und wie du dich jetzt optimal vorbereitest, erfährst du in unserem aktuellen Blogartikel: https://lnkd.in/eUtgMt8w #Telematikinfrastruktur #BEEPGesetz #Heilmittel #Hilfsmittel #Digitalisierung #Gesundheitswesen #DMRZ