Post by Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH
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BEEP-Gesetz verabschiedet: Was sich für ambulante Pflegedienste ändert 📋 Der Bundestag hat Anfang November grünes Licht gegeben: Mit dem "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (kurz BEEP-Gesetz, vormals als Pflegekompetenzgesetz bekannt) dürfen Pflegefachkräfte ab 1. Januar 2026 bestimmte heilkundliche Tätigkeiten eigenverantwortlich ausüben – ohne ärztliche Anordnung. Das Wichtigste in Kürze: - Pflegefachkräfte dürfen künftig eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten ausüben - Beispiel: Behandlung chronischer Wunden, Gesundheitsförderung, Prävention - Versorgungsprozesse können schneller ablaufen Aber: Die Abrechnungsfrage ist noch offen 💶 Wie werden die neuen Leistungen vergütet? Diese zentrale Frage muss noch geklärt werden, damit die Befugniserweiterung auch wirtschaftlich tragfähig wird. Unser Tipp: Diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und sich frühzeitig über Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeitende informieren. Alle Details zum BEEP-Gesetz, was Experten dazu sagen und welche Fragen noch offen sind, findest du in unserem neuen Blogartikel. Link im Kommentar 👇 #Pflege #BEEP #Pflegefachkräfte #AmbulantePflege #Pflegedienst #Gesundheitswesen #DMRZ #Pflegekompetenzgesetz #BEEPGesetz