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Gesetzesentwurf zur Arbeitszeitregelung: 𝗗𝗶𝗲 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗲𝗴𝗶𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝗺𝘂𝘀𝘀 𝗱𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗻𝗱 𝗻𝗮𝗰𝗵𝗷𝘂𝘀𝘁𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻 Die im Koalitionsvertrag angekündigte Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes war ein wichtiges Signal. Umso enttäuschender ist der aktuelle Gesetzentwurf. Grundsätzlich begrüßen wir das Ziel, von einer starren täglichen Höchstarbeitszeit zu einer flexibleren Wochenarbeitszeit zu kommen. Dies entspricht den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt und den Bedürfnissen vieler Beschäftigter und Betriebe. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die geplanten Regelungen würden die dringend benötigte Flexibilität faktisch nur einem begrenzten Kreis tarifgebundener Unternehmen eröffnen. Für einen Großteil der Betriebe im Gastgewerbe und anderen Branchen bliebe hingegen alles beim Alten. Gerade das Berliner Gastgewerbe mit seinen überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen braucht praxisnahe Lösungen statt neuer Hürden. Ob Messen, Kongresse, Großveranstaltungen, Saisonspitzen oder die Außengastronomie – unsere Branche lebt von Flexibilität. Diese Flexibilität darf nicht zum Privileg weniger Betriebe werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um längere Arbeitszeiten. Es geht um eine zeitgemäße Verteilung der Arbeitszeit innerhalb klarer europäischer Schutzvorgaben. Viele Beschäftigte wünschen sich heute mehr Gestaltungsspielräume, beispielsweise längere Arbeitstage im Gegenzug für zusätzliche freie Tage. Die Bundesregierung ist daher aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern. Wer mehr Flexibilität verspricht, muss diese auch tatsächlich ermöglichen – für alle Betriebe und Beschäftigten. Deutschland braucht ein modernes Arbeitszeitrecht, das den Anforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Der aktuelle Entwurf ist dafür noch nicht ausreichend. Jörn Peter Brinkmann Gerrit Buchhorn DEHOGA Berlin #DEHOGA #DEHOGABerlin #Gastgewerbe #Arbeitszeit #Wochenarbeitszeit #Bürokratieabbau #Hotellerie #Gastronomie #Fachkräfte

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