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Holding in Deutschland oder Frankreich – GmbH oder SAS, passiv oder aktiv? Wer Unternehmensgruppen, Familienvermögen oder Beteiligungen strukturieren möchte, kommt an der Holdinggesellschaft kaum vorbei. Die wirtschaftliche Zielsetzung ist in Deutschland wie in Frankreich oft vergleichbar – die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich jedoch zum Teil erheblich. In einem aktuellen Blogbeitrag beantwortet das BRL French Desk Team, Nina Schütte, Dr. Constantin Sapunov und Sina Viergutz, gemeinsam mit Nikolaj Milbradt, Avocat und Partner bei Coffra group die wichtigsten Fragen rund um deutsch-französische Holdingstrukturen. Der Blogbeitrag ist Teil 1 einer zweiteiligen Reihe und widmet sich der rechtlichen Grundlage: 👉 Welche Rechtsform passt – GmbH, GmbH & Co. KG, SAS oder SARL? 👉 Passive Beteiligungsholding oder aktive Management-Holding – wo liegt der Unterschied? 👉 Welche Substanzanforderungen müssen erfüllt sein, damit eine Struktur anerkannt wird? 👉 Und wie lässt sich eine Holding sinnvoll finanzieren – über Eigen-, Fremd- oder Mezzanine-Kapital? Eine zentrale Erkenntnis: Holdingstrukturen bieten in beiden Ländern erhebliche Gestaltungsspielräume – ihre Anerkennung setzt aber eine sorgfältige rechtliche Ausgestaltung und eine nachvollziehbare Dokumentation voraus. Entscheidend ist nicht die Vereinbarung auf dem Papier, sondern die tatsächliche Umsetzung. Im zweiten Teil wird es anschließend um die steuerlichen Kernfragen gehen – von der steuerlichen Ansässigkeit über die Dividendenbesteuerung bis zur Gruppenbesteuerung. Sie denken über eine deutsch-französische Beteiligungsstruktur nach oder möchten eine bestehende überprüfen? Die trilingualen Experten von BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN und Coffra group begleiten Sie gerne – von der Wahl der passenden Holdingstruktur über die Satzungsgestaltung bis zur Prüfung grenzüberschreitender Strukturen. 📄 Zum vollständigen Beitrag: https://lnkd.in/gwfd9DyH #BRL #FrenchDesk #Holdingstrukturen #20JahreBRL