Post by Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB
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🏡 Steuercheck Ferienimmobilie: Worauf Vermieter jetzt achten sollten Ferienimmobilien können steuerlich attraktiv sein. Aber: Neue BFH‑Rechtsprechung, strengere Prüfungen und automatische Meldungen über Buchungsplattformen (wie Airbnb & Co.) sorgen dafür, dass Fehler heute schneller auffallen und teuer werden. Aus unserer Beratungspraxis sind aktuell vor allem diese Punkte entscheidend: 1️⃣ Verluste & Liebhaberei Verluste aus der Ferienvermietung werden nur anerkannt, wenn eine klare Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Kritisch sind: Dauerhafte Verluste ohne belastbares Gewinnkonzept und mögliche Eigennutzung (auch ohne tatsächliche Nutzung). ➡️ Ausschließlich vermietete Objekte gelten grundsätzlich als einkünfteerzielend, bei Eigennutzung erfolgt immer eine Einzelfallprüfung. 2️⃣ Die 75‑%‑Regel Der BFH stellt klar: Maßgeblich ist die ortsübliche Vermietungszeit vergleichbarer Objekte. Wer mindestens 75 % dieser Auslastung erreicht, erfüllt automatisch die Gewinnerzielungsabsicht. Die Beurteilung erfolgt über mehrere Jahre (3–5), nicht jahresweise. ➡️ Eine saubere Dokumentation von Vermietungstagen, Leerständen und Sonderfällen ist unabdingbar. 3️⃣ Privatvermietung oder Gewerbe? Grundsätzlich bleibt die Ferienvermietung private Vermögensverwaltung – mit Vorteilen wie keiner Gewerbesteuer und steuerfreiem Verkauf nach 10 Jahren. Gewerblichkeit droht jedoch bei hotelähnlichen Zusatzleistungen, mehreren Objekten oder Personal. 4️⃣ Eigennutzung: steuerlich nicht zu unterschätzen Eigennutzung führt zur Kostenaufteilung, schränkt den Kostenabzug ein und zwingt zur Totalüberschussprognose. Faustregel: Über ca. 25 % Eigennutzung pro Jahr wird oft kritisch geprüft. 5️⃣ Umsatzsteuer – 7 % USt auf die Übernachtung – 19 % USt auf Zusatzleistungen (wie Frühstück, Zwischenreinigung, Parkplatz, Fahrradverleih) 6️⃣ Plattformen Airbnb & Co. melden Buchungen und Einnahmen automatisch an die Finanzverwaltung. Deklarieren Sie Ihre Einnahmen vollständig und verlassen Sie sich nicht allein auf die Meldung der Plattformen Ferienimmobilien bleiben steuerlich attraktiv – wenn Gestaltung, Nutzung und Dokumentation stimmen. Je früher geprüft wird, desto größer ist der steuerliche Gestaltungsspielraum. 👉 Bei Unsicherheiten zur steuerlichen Einordnung oder zu möglichen Risiken sprechen Sie uns gerne an!