Post by Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB
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⚖️ Neues BFH‑Urteil: Gemeinnützigkeit wird strenger geprüft als viele erwarten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, was „Selbstlosigkeit“ im Gemeinnützigkeitsrecht wirklich bedeutet, mit spürbaren Folgen für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, insbesondere bei Nähe zu Unternehmen, Stifterfamilien oder verbundenen Personen. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick: • Nicht nur die Satzung zählt Entscheidend ist die tatsächliche Geschäftsführung: Wie werden die Zwecke umgesetzt und wer profitiert wirtschaftlich davon? • Private Vorteile können schädlich sein Nicht nur direkte Ausschüttungen sind problematisch. Auch mittelbare Vorteile wie ersparte private Aufwendungen oder wirtschaftliche Entlastungen können die Gemeinnützigkeit gefährden. • Entlastung beim Vermögenserhalt Ein Verstoß gegen satzungsmäßige Vermögenserhaltungsregeln führt nicht automatisch zum Verlust der Gemeinnützigkeit. Maßgeblich bleiben die Kernanforderungen der Abgabenordnung (u. a. Selbstlosigkeit, ordnungsgemäße Mittelverwendung). • Praxisrisiken bleiben Besonders kritisch sind Konstellationen, in denen gemeinnütziges Vermögen faktisch verbundene Unternehmen stützt oder wenn Dokumentation und Nachvollziehbarkeit fehlen (§ 63 AO). Unser Fazit: Kein Grund zur Panik, aber ein klarer Anlass, bestehende Strukturen zu überprüfen: ✔️ Wem nützen Maßnahmen wirtschaftlich? ✔️ Ist der Gemeinwohlbezug klar dokumentiert? ✔️ Lassen sich Entscheidungen gegenüber dem Finanzamt sauber erklären? Wir begleiten Stiftungen und gemeinnützige Organisationen bei der Risikoanalyse, Strukturierung von Nähebeziehungen und beim Aufbau belastbarer Dokumentationen. 💬 Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie wissen möchten, was das BFH‑Urteil konkret für Ihre Organisation bedeutet.