Post by Clemens A.W.P. Hutengs

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Wenn die Exekutive versucht, den gesellschaftlichen Diskurs durch dauerhafte finanzielle Abhängigkeiten zu lenken, ist das keine Demokratieförderung – es ist der Versuch einer exekutiven Diskurssteuerung. Am vergangenen Samstag wurde mein Beitrag zum Essay-Wettbewerb der German Law and Liberty Society e.V. in München ausgezeichnet. In meinem Impulsvortrag im Paulaner am Nockherberg habe ich diesen administrativen Übergriff verfassungsrechtlich beleuchtet. Die Substanz der Arbeit „Kein Gesetz, keine Förderung – Das Demokratiefördergesetz im Lichte des Parlamentsvorbehalts“ auf den Punkt gebracht: Die strukturelle Alimentierung von NGOs auf bloßer Haushaltsbasis ist verfassungswidrig. Wenn die Verwaltung Steuermittel nutzt, um die Reichweite privater Meinungen künstlich von oben herab zu potenzieren, verletzt sie die Staatsfreiheit der Willensbildung, umgeht die Chancengleichheit der Parteien und bricht die föderale Kompetenzordnung. Im Anschluss fand das Highlight des Abends, eine Debatte zur gegenwärtigen Lage der NGO-Förderung statt. Vielen Dank für die spannende Diskussion mit Dr. Ludger Weß (Initiative Transparente Demokratie), Dr. Rupert Graf Strachwitz (Maecenata Stiftung) und Jonas von Zons! Es bleibt anzumerken: Freiheit bedeutet immer auch das Wagnis der Regulierungsfreiheit. Und nirgends braucht staatliches Handeln mehr Legitimation als da, wo es den Kern dieser Freiheit berührt. #Verfassungsrecht #Staatsrecht #Demokratiefördergesetz #LawAndLiberty #Föderalismus #Parlamentsvorbehalt

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