Post by Carina Lichtenberg
Gruppenleitung Soziale Dimension Energiewende bei Verbraucherzentrale NRW
Kehrtwende beim Verbraucherschutz: Amtsgerichte wieder zuständig für Energiesperren Eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hatte Ende 2025 dazu geführt, dass Verfahren zu Strom- und Gassperren plötzlich an den Landgerichten zu führen waren. Aus Sicht der Verbraucherzentralen verschärfte das die Situation für Verbraucher:innen im Zahlungsverzug deutlich. Grund waren zusätzliche Hürden: 💼 Anwaltszwang: Vor Landgerichten können Betroffene sich nicht selbst vertreten. 💶 Höhere Kosten: Anwalts- und Gerichtsgebühren belasten Verbraucher:innen zusätzlich. 🚧 Schlechtere Erreichbarkeit: Oft weiter entfernte Landgerichte erschweren Termine und Verfahren. Nach Kritik von Verbraucherverbänden, Sozialverbänden und dem Deutschen Richterbund hat der Bundestag die Regelung nun korrigiert und die ursprüngliche Zuständigkeit beschlossen. Damit gilt wieder: Streitigkeiten rund um Versorgungsunterbrechungen werden in der Regel vor den Amtsgerichten verhandelt. Das Verfahren bleibt damit für Verbraucher:innen einfacher, günstiger und besser zugänglich👍. https://lnkd.in/gK2rwrKD https://lnkd.in/gwEBWvey Verbraucherzentrale Bundesverband Deutscher Richterbund (DRB) Sozialverband VdK Paritätischer #Verbraucherschutz #Verbraucherrechte #Energierecht #Stromsperre #EnWG