Post by BWO - Bundesverband Windenergie Offshore e.V.

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Der Windpark auf See ist fertig. Die Windenergieanlagen sind bereit. Doch es fließt kein Strom? Was passiert bei einem unfertigen Netzanschluss oder einer Störung oder Wartung auf der Konverterplattform? Paragraf 17e des Energiewirtschaftsgesetzes EnWG regelt, wer das wirtschaftliche Risiko trägt, wenn ein Offshore-Windpark fertig ist, der Netzanschluss aber durch Störung oder Wartung ausfällt. Das Problem: Die heutigen Regeln stammen im Kern aus den Jahren 2012/2013. Seitdem haben sich Offshore-Windprojekte, Vermarktungsmodelle und die Netzinfrastruktur grundlegend verändert. Für Projektentwickler bedeutet das: Sie tragen heute teilweise Risiken, die sie gar nicht beeinflussen können. Das verteuert die Finanzierung, erhöht die Stromerzeugungskosten und kann den Ausbau von Offshore-Windenergie ausbremsen. Deshalb setzt sich der BWO für eine Reform des 17e EnWG ein. 💬 Stefan Thimm, Geschäftsführer des BWO: "Wer mehr Marktintegration und private Investitionen in Offshore-Windenergie will, muss auch für ein modernes Haftungs- und Entschädigungsregime sorgen. Einspeisebereite Offshore-Windparks dürfen nicht wirtschaftlich benachteiligt werden, wenn der Netzanschluss nicht verfügbar ist. Faire Risikoverteilung schafft Investitionssicherheit und senkt langfristig die Kosten der Energiewende." Dafür braucht es aus Sicht des BWO: ✅ Offshore-Windparks, die einspeisefertig sind, müssen ab dem verbindlichen Fertigstellungstermin der Netzanbindung Anspruch auf Entschädigung haben. Eine dreimonatige Karenzzeit bei verzögerter Netzanbindung sowie zeitliche und finanzielle Selbstbehalte bei Störungen und Wartungen müssen entfallen ✅ Ein modernes Entschädigungsregime, das auch PPAs, Direktvermarktung und Herkunftsnachweise berücksichtigt. ✅ Klare Regeln für Haftung, Störungen und Transparenz. ✅ Eine bessere Abstimmung zwischen EnWG und WindSeeG, damit Sanktionen nur greifen, wenn Verzögerungen tatsächlich im Einflussbereich der Projektierer liegen. Ein modernes Offshore-Wind-System braucht auch ein modernes Haftungsregime. Denn nur mit fair verteilten Risiken lassen sich Investitionen sichern, Finanzierungskosten begrenzen und die Ausbauziele für Offshore-Windenergie zuverlässig erreichen. Die vollständige Stellungnahme zu §17e gibt es hier: https://lnkd.in/dHPNaGtg Sebastian Lutz-Bachmann, POSSER SPIETH WOLFERS & PARTNERS Thorsten Kirch, GÖRG

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