Post by BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V.
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Seit Ende 2023 gibt es die Möglichkeit, Patient*innen, die in der Praxis bereits bekannt sind, bei leichten Atemwegserkrankungen auch telefonisch krankzuschreiben. 📞 Ein Verfahren, das sich gut bewährt hat – sowohl für Familien als auch für die ambulante Versorgung. Jetzt soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Aus unserer Sicht ein Fehler und ein gesundheitspolitischer Rückschritt! Unser Präsident Dr. Michael Hubmann warnt vor den Folgen: "Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung steht im direkten Widerspruch zum geplanten #Primärarztsystem. Dessen Ziel ist es, Hausarzt- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen als erste Anlaufstelle zu stärken, sodass wir möglichst viele Fälle abschließend behandeln können und unnötige Facharztbesuche vermieden werden. Wenn wir künftig wieder zahlreiche Bagatellerkrankungen ausschließlich persönlich in der Praxis sehen müssen, fehlt uns die Zeit für Kinder und Jugendliche mit komplexeren gesundheitlichen Problemen. Diese werden dann häufiger an Fachärzt*innen überwiesen werden müssen." Auch für Familien hätte die geplante Neuregelung spürbare Nachteile. Eltern müssten mit leicht erkrankten Kindern wieder in die Praxis kommen, obwohl häufig keine medizinische Untersuchung oder Behandlung erforderlich ist. Das bedeutet zusätzlichen organisatorischen Aufwand, längere Wartezeiten und ein höheres Infektionsrisiko in den Wartezimmern. 👇🏻 Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/eA6NXjDR