Post by HPE - German Federal Association for Wooden Packaging • Pallets • Export Packaging
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Die Europäische Kommission hat ihren Vereinfachungsbericht zur Verordnung über entwaldungsfreie Produkte #EUDR veröffentlicht, der gemäß den Vereinbarungen vom Dezember 2025 vorgesehen war. Der Bericht behandelt bestehende sowie neu vorgeschlagene Maßnahmen zur Anpassung der Verordnung. 👉 Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zählen unter anderem aktualisierte Leitlinien und häufig gestellte Fragen (FAQ), insbesondere im Hinblick auf Anforderungen entlang der nachgelagerten Lieferkette. 👉 Darüber hinaus ist eine Weiterentwicklung des Informationssystems vorgesehen, um die Anwendung der Verordnung zu unterstützen. 👉 Ergänzend werden Instrumente zur Handelserleichterung in Betracht gezogen, darunter Rechtsdatenbanken für relevante Länder sowie Zertifizierungssysteme. 👉 Parallel dazu wurde ein Entwurf für einen delegierten Rechtsakt zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Dieser betrifft den Geltungsbereich der meldepflichtigen Produkte. Vorgeschlagen wird unter anderem die Aufnahme von löslichem Kaffee und bestimmten Palmöl-Derivaten, einschließlich Seife. 👉 Gleichzeitig werden verschiedene Produktgruppen zur möglichen Ausnahme aufgeführt, darunter Leder- und Häutungsprodukte, runderneuerte Reifen, Produktproben von geringem Wert und Umfang, für Untersuchungs- oder Testzwecke bestimmte Produkte sowie gebrauchte und Second-Hand-Produkte, bestimmte Einwegverpackungen sowie Abfall- und Schrottprodukte. Die Konsultationsfrist läuft bis zum 1. Juni 2026. Die vorgestellten Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit Rückmeldungen aus der Praxis sowie von nationalen Behörden und erfolgen im Rahmen des Auftrags von Parlament und Rat zur Weiterentwicklung der Verordnung. Unverändert bleiben folgende Rahmenbedingungen: 👉 Anwendungsbeginn: Marktbeteiligte sind verpflichtet, die EUDR ab dem 30. Dezember 2026 anzuwenden. 👉 Sorgfaltserklärung: Die Verpflichtung zur Abgabe einer Sorgfaltserklärung liegt bei Erstinverkehrbringern. Erste nachgelagerte Marktteilnehmer erfasst entsprechende Referenznummern. 👉 Neue Erzeugerkategorie: Einführung der Kategorie „kleine und kleinste Primärerzeuger“ mit einer einmaligen und vereinfachten Erklärung. 👉 Anhang I: Der HS-Code „ex 49“ (Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse) wurde aus Anhang I entfernt. ❗Wir werden die o.g. Dokumente genau analysieren und Neuerungen, die sich auf die Unternehmen der #Holzpackmittel -industrie auswirken genau prüfen und Sie weiterhin informieren. Weitere Links finden Sie in den Kommentaren. #HPE