Post by Bürgerwerke eG

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Zum 1. Juni setzt Deutschland – mit deutlicher Verspätung – endlich die EU-Vorgaben zu Energy Sharing um: Paragraf § 42c EnWG schafft die Rechtsgrundlage zum Teilen von erneuerbarem Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes. Energie teilen, das tun wir bei den Bürgerwerken schon immer. Denn ein Teil unseres BürgerÖkostroms stammt aus den Anlagen unserer Mitgliedsgenossenschaften. Mit Energy Sharing wird es möglich, lokal erzeugten Strom direkt lokal zu nutzen. Das verbindet Stromerzeuger:innen und Verbraucher:innen innerhalb einer Energiegemeinschaft miteinander, schafft mehr Verständnis für den eigenen Stromverbrauch und sorgt für Transparenz. Da die gesetzlichen Rahmenbedingungen noch komplex und schwer umsetzbar sind, arbeiten wir aktuell an einer pragmatischen Lösung für Energy Sharing. Unser Ansatz soll auch ohne Smart Meter nutzbar sein. Einen Blick in den Maschinenraum kannst du in unserem Online-Magazin werfen – dort kannst du dich auch auf unseren Verteiler setzen, wenn du auf dem Laufenden bleiben möchtest: https://lnkd.in/eBsvwZby

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