Post by Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
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Heute beim #BürokratieFREItag: GAP-Umsetzung einfach erklärt 🌱 Mit der nationalen Umsetzung des #GAP-Omnibus-Pakets sorgen wir für mehr Klarheit und weniger Bürokratie in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die wichtigsten Punkte im FAQ-Format: Ich bin Landwirtin/Landwirt und besitze Ackerland – was nun? ❔Welche Fristen muss ich beachten? 👉 Keine! Eine Ackerfläche, die am 1. Januar 2026 Acker war, bleibt danach auch Acker. ❔Spielt meine Ackergröße eine Rolle? 👉 Nein. ❔Muss ich mich schriftlich bei einer Behörde melden? 👉 Nein, es handelt sich um einen Automatismus. Mit der neuen Regelung entfällt übrigens auch die Pfluganzeige bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde ❔Ich entscheide mich für das alte System, um eine Fläche weiterhin wie bisher in Dauergrünland umwandeln zu können. Was muss ich beachten? 👉 Opt-out Erklärung abgeben. Pächter sollten sich mit dem Eigentümer der Fläche absprechen. ❔Bis wann hab ich Zeit, mich zu entscheiden? 👉 Spätestens 30.09.2026 einmalig und nicht änder- oder zurücknehmbar für die jeweilige Fläche. ❔Wie und wo muss ich das melden? 👉 Bei der zuständigen landwirtschaftlichen Landesbehörde bzw. Agrarförderbehörde des Bundeslandes (die, die auch den Agrarantrag entgegennehmen). Die Meldung erfolgt in der Regel digital über die bekannten Antragsportale der Bundesländer für die Agrarförderung. ❕Auch wichtig: 👉 Zertifizierte Öko-Betriebe und Betriebe in Umstellung erfüllen viele #GLÖZ-Standards künftig automatisch (GLÖZ: „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“). 👉 Fotos mit Standortdaten im Rahmen der EU-Agrarförderung müssen nur noch bis zum Ende des Kalenderjahres nach dem Antragsjahr aufbewahrt werden und nicht mehr 6 Jahre. Das Bundeskabinett hat unser Rechtsetzungspaket am 27. Mai verabschiedet und für die weitere Beratung an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Hier geht es zu unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/dEGGeThT