Post by BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Die Bundesregierung weiß nicht, welche Klimafolgen ihr eigenes Heizungsgesetz haben wird. Das hat das Wirtschaftsministerium nun zugegeben. Auf eine Anfrage der Grünen räumte das Bundeswirtschaftsministerium ein: „Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“ Soll heißen: "Wir haben keine Ahnung und haben uns dazu keine Gedanken gemacht." Jetzt mal ernsthaft: Ein Gesetz mit weitreichenden Folgen im Gebäudesektor soll beschlossen werden, ohne dass seine potenziell negativen Folgen für den Klimaschutz belastbar beziffert werden können? Das ist verantwortungslos. Und es wirft die grundlegende Frage auf: Ist das Gebäudemodernisierungsgesetz überhaupt verfassungskonform? Denn laut Verfassung gilt ein Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. Das heißt: Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang. Zusätzlich liegen laut Ministerium keine belastbare Prognosen zur Entwicklung der Preise von Erdgas- Biomethan-, und grünem Wasserstoff vor. Sprich, keine Prognosen, wie teuer die sogenannte Biotreppe die Bürger*innen in diesem Land zu stehen kommt. Zudem bleibt offen, wo dieses Biomethan eigentlich herkommen soll. Ein heute bekannt gewordenes Rundschreiben der CDU/CSU-Fraktion schlägt vor, dass Deutschland das Biomethan aus ganz Europa - inklusive der Ukraine - aufkaufen soll, um die "Bio-Treppe" mit den steigenden Biomethanmengen zu erfüllen. Auch das: verantwortungslos. Dieses Gebäudemodernisierungsgesetz ist klimapolitisch ein Rückschritt, es droht, soziale Belastungen zu erhöhen und es wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Am Donnerstag diskutiert der Bundstag über den Gesetzentwurf. Klar ist jetzt schon: Das Gebäudemodernisierungsgesetz muss zurück in die Werkshalle.

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