Post by ATcomkabel
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Was sich 2026 konkret ändert Das war auch vor 2026 schon so, mit dem Unterschied, dass die Aufsicht laxer und das Risiko überschaubarer war. Drei Entwicklungen verschieben das Gleichgewicht: ElektroG4 zieht ab 2026 die WEEE-Pflichten für Eigenmarken-Inverkehrbringer deutlich enger. Wer eine eigene Marke auf ein Produkt druckt, ist juristisch Hersteller — auch wenn die Ware aus Shenzhen kommt. Die Registrierungs- und Rücknahmepflichten gehen voll auf den Markeninhaber über, mit höheren Bußgeldsätzen und einer schärferen Marktüberwachung. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird inzwischen auch bei mittelständischen Beschaffungen — insbesondere im öffentlichen Sektor, also bei Schulausschreibungen, Behörden, Bundeswehr — als K.-o.-Kriterium gelistet. Wer keine belastbare Lieferantenerklärung mitliefert, fliegt aus der Ausschreibung. Die geänderte EU-Produkthaftungsrichtlinie kippt die Beweislastregeln zugunsten des Geschädigten. Bei einem fehlerhaften Ladekabel, das einen Brand verursacht, liegt die Last beim Inverkehrbringer in Deutschland — nicht beim chinesischen Werk. Die rechnerische Folge: Der scheinbare Preisvorteil eines direkten Asien-Imports schmilzt unter realistischer Risikobewertung deutlich zusammen. Und der scheinbare Compliance-Vorteil eines deutschen Distributors ist nur dann ein echter Vorteil, wenn die Marge stimmt. #Einkauf #Eigenmarke #PrivateLabel #Sourcing #Compliance #ElektroG #WEEE #LkSG #Mittelstand #B2B #DigitalPakt #Stuttgart #BadenWürttemberg #OEM