Post by Andreas Heinsen
Geschäftsführer I Rechtsanwalt & Chief Legal Officer I Managerabsicherung & Freiberufler-Konzepte I Berufsverbände ISV e.V & BkU e.V I Fachakademie Vermögensschaden-Haftpflicht & Rechtsschutz
Liebe Freunde und Freundinnen, liebe Juristen und Juristinnen, liebe LegalTech - Gemeinde, liebe Rechtsschutz-Familie, die letzten Stunden eines besonderen und herausfordernden Jahres 2021 für die #Rechtsschutzversicherung , den #Anwaltsmarkt mit und "gegen" die #LegalTechs haben zu laufen begonnen. Für mich ist es nach 25 Jahren das letzte Geschäftsjahr als "Herzblut-Rechtsschützer" auf der Kommandobrücke der ÖRAG, die mit vollen Lagerräumen und einem Kundenwachstum von über 1,4 Mio. (seit 1996) ruhig in den Düsseldorfer Hafen eingelaufen ist. Das macht mich als Versicherungstechniker und "Vertriebler mit Anwaltspatent" schon Stolz. Weiter so, liebes Team ÖRAG! Aber auch 2022 wird für den Rechtsschutz- und LegalTech-Markt nicht minder spannend. Mit Blick auf die neue #RDG-Regulatorik und einem #BGH, der digitalen Geschäftsmodellen keine Knüppel in die Beine wirft, wird der #Rechtsdienstleistungsmarkt weiter an Dynamik gewinnen, auch wenn wir der #Justiz noch deutlich mehr Mut, Entscheidungsfreudigkeit und insbesondere Einheitlichkeit wünschen würden. Ich werde "ein wenig" meine Erfahrungen, Ideen und kooperativen Geschäftsmodelle als Anwalt mit Rechtsschutz- und Vertriebs-Background in den Markt einbringen, da #LegalProtection & #LegalTech keine Gegensätze sind, sondern sich ergänzen können und sollten, für mehr und besseren Zugang zum Recht. Diese doppelte #Transformation des #Rechtsschutz - und #Rechtsdienstleistungsmarktes aus der "schönsten Stadt der Welt" (meine Heimatstadt ;-)) dann zu begleiten, macht mir schon heute viel Freude, da wir schon großartige Ideen diskutiert haben, für die wir dann ab 2022 Fans und Mitstreiter*innen suchen werden. Die DAV-Studie https://lnkd.in/ghTnCj3U ist es wert immer wieder gelesen zu werden, da sie viele Leitplanken und Schritte der Entwicklung mit erstaunlich hoher Trefferquote bereits 2013 aufzeigt. Dass der § 4 RDG und das Berufsrecht weiterer Liberalisierungen bedarf, da sind sich eigentlich LegalTechs und Rechtsschutzversicherer einig, gehen wir es also an. Die BRAK ist wegen der LegalTech freundlichen Positionen der FDP bereits „alarmiert“, man will wachsam bleiben und sieht das LegalTech-Gesetz weiterhin sehr kritisch. Die teilweise sehr vehement und geführten Diskussionen zum Rechtsdienstleistungsmarkt der Zukunft gehen also weiter, möge das Interesse der Rechtsratsuchenden sich am Ende durchsetzen. Kollege Dr. Wessels (BRAK Heft 6): „Nachjustiert werden muss im Inkassorecht, da die jüngsten Änderungen sich, entgegen der gesetzgeberischen Absicht, als nicht verbraucherfreundlich erwiesen.“ Eine sehr schnelle Feststellung, nachdem noch nicht einmal alle RDG-Regeln vollends in Kraft sind. Einen guten und gesunden Rutsch in ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2022, dann hoffentlich wieder auch mit vielen persönlichen Begegnungen! Ihr/Euer Andreas Heinsen