Post by Alexander Grüneberg

Präventive Wasserhygiene als verlässlichen Standard etablieren.

Drei Tote. Null Konsequenzen. Ein Urteil, das jede Praxisleitung kennen sollte. Vergangene Woche hat das Landgericht Köln den letzten offenen Fall zum Legionellenausbruch an der Uniklinik Köln eingestellt. 2020 gelangten Legionellen über eine Verdunstungskühlanlage in die Patientenräume. Sechs Menschen erkrankten schwer, drei starben. Das Gericht stellte klar: Die Organisationsstruktur der Klinik war „desaströs". Niemand wusste, wer für die Kontrolle der Wasserqualität zuständig war. Höher angesiedelte Verantwortliche hatten laut Gericht kausale Beiträge zu den Todesfällen zu vertreten. Strafrechtlich belangt wird keiner von ihnen. Verjährt. Was bedeutet das für die Zahnarztpraxis? Die Parallelen sind greifbar. In vielen Praxen ist die Zuständigkeit für Wasserhygiene genauso unklar wie damals an der Uniklinik Köln. Wasserführende Systeme an Behandlungseinheiten, Absauganlagen, Mehrfachentnahmestellen: Wer kontrolliert? Wer dokumentiert? Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas passiert? Die Antwort ist eindeutig: Die Betreiberpflicht liegt bei der Praxisleitung. Bei Inhaberinnen und Inhabern, bei Geschäftsführungen von Praxisgruppen und MVZ. Trinkwasserverordnung, KRINKO-Empfehlungen und Betreiberpflichten lassen hier keinen Interpretationsspielraum. Der Fall Köln zeigt, was passiert, wenn Wasserhygiene als nachrangig behandelt wird. Und er zeigt, dass am Ende weder Aufarbeitung noch strafrechtliche Konsequenzen garantiert sind. Meiner Meinung nach ist verantwortungsvolle Prävention Pflicht! https://lnkd.in/d5iyT3dF

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