Post by Agentur für Präqualifizierung

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Pflegeboxen & Präqualifizierung bei der AfPQ: Was Leistungserbringer wissen müssen Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf wichtige Pflegehilfsmittel. Pflegeboxen erleichtern diese Versorgung deutlich: Sie bündeln monatlich alle notwendigen Verbrauchsprodukte, die vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Weniger sichtbar, aber entscheidend für die Abrechnung: Leistungserbringer dürfen Pflegehilfsmittel nur mit gültiger Präqualifizierung nach § 126 SGB V abrechnen. Die PQ bestätigt die fachliche, sachliche und organisatorische Eignung und ist Voraussetzung für Verträge mit allen Krankenkassen. Ohne gültiges PQ‑Zertifikat dürfen Rechnungen von den Kassen abgelehnt werden. Für Leistungserbringer bietet die Präqualifizierung klare Vorteile: einheitliche Anerkennung bei allen Krankenkassen, effizientere Prozesse ohne zusätzliche Einzelfallprüfungen, volle Rechtssicherheit und ein echter Wettbewerbsvorsprung durch nachgewiesene Qualitätsstandards. Pflegeboxen entlasten Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Die Präqualifizierung sichert zugleich Qualität, Transparenz und eine reibungslose Abrechnung für Leistungserbringer. Sie möchten sich für Pflegehilfsmittel bei der Agentur für Präqualifizierung präqualifizieren lassen? Registrieren Sie sich jetzt und starten Sie sofort. Weitere Informationen finden Sie hier: AfPQ‑Aktionsseite für Pflegehilfsmittel: https://lnkd.in/e2-gDXrX Informationen zu Pflegehilfsmitteln: https://lnkd.in/ecy9vmJb https://lnkd.in/eNfw7Sga #Präqualifizierung #Pflegeboxen #Pflegehilfsmittel #Leistungserbringer #Pflegekassen #GKV #Versorgungssicherheit #Qualitätsstandards #Abrechnung #Pflegebranche

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