Frankfurt Rhine-Main Metropolitan Area
KANZLEI FRANK DIETER MÜLLER & ASOCIADOS betreut mit dem Schwerpunkt Spanien in erster Linie ausländische Investoren, vor allem zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft in Angelegenheiten des Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechtes wie auch Prozess- und internationalen Steuerrechts und dabei anfallender Rechts-, Steuer- und tatsächlicher Fragen; die Partner sind in sämtlichen Rechtsgebieten spezialisiert und in nahezu allen spanischen Provinzen zugelassene Rechtsanwälte, wie auch Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer. Auch Buchhaltung und Lohnbuchhaltung ist ständiges Aufgabengebiet. Ebenso berät die Kanzlei Privatpersonen in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. In über 30 Jahren haben wir eine große Anzahl ausländischer Unternehmen und Privatpersonen in Spanien wie auch in Deutschland in steuerlicher, rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vertreten, wobei wir die Mandantschaft auf Wunsch integral betreuen und in jeglichen Angelegenheiten, wie im Steuerrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Handels-und Gesellschaftsrecht, Unternehmenskäufen und startups, bei Verhandlungen mit Behörden, im Klagewege und außergerichtlicher Streitbeilegung, in Insolvenzen, Immobilienrecht, Erbangelegenheiten, etc.. unterstützen. Rechtsanwalt Müller ist nachweislich der einzige ausschließlich in spanischem Recht und Steuern tätige, gleichzeitig in beiden Ländern seit 35 Jahren zugelassene Anwalt mit Fachanwaltszulassung im Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. http://abogadomueller.de/rechtsanwalt-spanien/ueber_uns.html
Rechtsanwalt-Abogado (Spanien) Frank Müller ist bei der Anwaltskammer von Frankfurt a. M. wie auch in Barcelona zugelassener Anwalt und betreut im internationalen Bereich seit über 30 Jahren in erster Linie ausländische Investoren aus der EU und Drittländern, vor allem aber zahlreiche, insbesondere mittelständische Unternehmen deutschsprachiger Herkunft mittels eigenen und Partnerstandorten in gesamt Spanien (Festland und Inseln), als auch ausländische Unternehmen auf deutschem Gebiet sowie die Interessen privater Mandanten im In- und Ausland. Er ist der einzige gleichzeitig in Deutschland und Spanien zugelassene und tätige Anwalt, der darüber hinaus über Abschlüsse zu Fachanwaltschaften im Handels- und Gesellschaftsrecht so wie auch im Steuerrecht verfügt. Neben den vorgenannten Qualifikationen ist er geprüfter Testamentsvollstrecker. Rechtsanwalt Frank Müller verfügt über ausgeprägtes Expertenwissen im Bereich der deutsch-spanisch-deutschen Rechtsberatung. Seine Veröffentlichungen zu insbesondere gesellschafts- und steuerrechtlichen Themen werden regelmäßig in der Zeitschrift der deutschen Außenhandelskammer sowie anderen Rechtszeitschriften publiziert. Er ist neben einer Vielzahl anderer Publikationen Verfasser einer deutschen Übersetzung des spanischen GmbH-Gesetzes, Kommentator des dt-span. Doppelabkommens und Autor des Kapitels Außensteuerrecht/Internationales Steuerrecht – Spanien des Steuerberater Handbuchs im Stollfuß Verlag. Rechtsanwalt Frank Müller ist Mitglied in verschiedenen nationalen und internationalen Juristenvereinigungen, insbesondere der deutsch - spanischen Juristenvereinigung, wie auch der Arbeitsgemeinschaft Internationales Recht des Deutschen Anwaltsvereins. Er ist Partner der spanischen Anwaltskanzlei AD&M Abogados, der Steuerberatungskanzlei MDV & Asociados und der Wirtschaftsprüfungskanzlei V&M Asociados und koordiniert und leitet u. a. die Tätigkeiten der Teamleiter der Abteilungen der Kanzleien.