Königsbach, Baden-Württemberg, Germany
Arbeitgeber sind nach § 167 Absatz 2 SGB IX verpflichtet, allen Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen erkrankt waren, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Gerne unterstütze ich Ihr Unternehmen im BEM-Verfahren.
Präventionsmanagement Berufliches Eingliederungsmanagement Sozialrechtsberatung Unternehmen brauchen kompetente Partner für das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Externe BEM-Beauftragte können auf vielfältige Weise ihren Teil zu einer schnellen Wiedereingliederung beitragen. Insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen sind auf externe Experten angewiesen. Hier kommt insbesondere auch dem externen BEM-Beauftragten eine besondere Bedeutung zu. Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit bei einem großen gesetzlichen Unfallversicherungsträger und als gerichtlich zugelassener Rentenberater kann ich mit meiner Expertise bei allen Fragen rund um das Sozialrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen.